Urnenstandort | Gemeindeverwaltung Rüdlingen, Dorfstrasse 20 |
Urnen Öffnungszeit | Ab Donnerstag vor der Abstimmung zu den Schalteröffnungszeiten im Gemeindehaus
Am Abstimmungswochenende - Samstag, 20.00 - 21.00 Uhr
- Sonntag, 10.00 - 11.00 Uhr
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Hinweis | Gemäss Schaffhauser Wahlgesetz ist die Teilnahme an Abstimmungen, Wahlen und Gemeindeversammlungen für alle Aktivbürger vom 18. bis 65. Altersjahr obligatorisch. Wer bei Nichtteilnahme seinen Stimmausweis nicht innert 3 Tagen nach der Abstimmung, Wahl oder Gemeindeversammlung an die Gemeindekanzlei zurückgibt (Briefkasten), hat Fr. 6.00 zu bezahlen.
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.sh.ch und des Staates unter www.admin.ch |
Brieflich abstimmen | Sofort nach Erhalt der Abstimmungsunterlagen kann brieflich abgestimmt werden. Die ausgefüllten Wahl- und Stimmzettel sind in das neutrale "Stimmzettel-Kuvert" zu legen. Dieses muss zusammen mit dem unterschriebenen Stimmrechtsausweis in das Antwort-Kuvert (identisch mit dem Zustell-Kuvert) gelegt werden.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn - die eigenhändige Unterschrift der stimmberechtigten Person auf dem Stimmrechtsausweis fehlt;
- der Stimmrechtsausweis verspätet eintrifft;
- sich Stimmmaterial von mehreren Personen im Zustellkuvert befindet.
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Kontakt | Mäggie Schefer, info@ruedlingen.ch |